Namenserklärung
Der Ehegatte/der Partner, der durch die Heirat/eingetragene Partnerschaft seinen Namen geändert hat, kann nach gerichtlicher Auflösung der Ehe/eingetragenen Partnerschaft jederzeit erklären, den Ledignamen wieder führen zu wollen.
Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig. Das persönliche Vorsprechen ist Voraussetzung. Bitte vereinbaren Sie mit uns vorgängig einen Termin.
Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt das zuständige Zivilstandsamt.
Links:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise
Merkblatt Namenserklärung
Gebühren
Für die Entgegennahme einer Namenserklärung wird eine Gebühr von CHF 75.00 erhoben. Wenn vorgängig ausländische Urkunden geprüft werden müssen, können zusätzliche Gebühren anfallen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt (Regional) | 056 648 74 91 | regionaleszivilstandsamt@bremgarten.ch |