Hundekontrolle
Sachkundenachweis (SKN)
Der obligatorische Sachkundenachweis wurde per 1.1.2017 abgeschafft. Der entsprechende Gesetzestext wird bei einer nächsten Revision angepasst.
Wer ist vor dem Gesetz Hundehalter?
Für die Betreuung eines Hundes verantwortlich ist der Halter oder die Halterin des Hundes. Wer einen Hund erwirbt oder länger als drei Monate übernimmt, muss dies innert 10 Tagen bei der Hunderegistrierungsstelle Amicus melden; die registrierte Person ist in der Regel Halter.
Hunde halten
Auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen finden Sie viele nützliche Informationen zur Hundehaltung. https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/heim-und-wildtierhaltung/hunde/hunde-halten.html
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Regionalpolizei | 056 648 37 17 | bremgarten.posten@repol.ag.ch |
Name |
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Hundehaltung |
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Wegzug |
Zuzug |
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