Gestaltungsplanung
Ziel und Inhalt der Gestaltungsplanung
Gestaltungspläne enthalten Bestimmungen zur Einpassung und Qualität der Überbauung, Volumen, Nutzung, Erschliessung, Freiraumgestaltung, Energie, Lärmschutz etc., die speziell auf das betroffene Areal und die Umgebung zugeschnitten sind. Dabei sind bis zu einem gewissen Mass Abweichungen von den Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) möglich, wenn dadurch ein besseres Ergebnis erreicht und nachgewiesen werden kann.
Erarbeitung und Verabschiedung Gestaltungsplanung
Erschliessungs- und Gestaltungspläne werden vom Stadtrat beschlossen. Im Übrigen ist das Verfahren dasselbe wie bei der allgemeinen Nutzungsplanung (§§ 22 ff. des Baugesetzes).
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau. Die Abteilung Bau hilft Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau | 056 648 74 21 | bau@bremgarten.ch |