Meldepflicht Wohnungsvermieter
Nach kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 RMG) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu-, Um- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern der Einwohnerkontrolle zu melden.
Zu-, Um- und Wegzüge sind innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 648 74 31 | einwohnerdienste@bremgarten.ch |