Kopfzeile

Menü

Inhalt

Namensänderung

Zuständige Behörde
Nicht das Zivilstandsamt selbst, sondern das Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau ist zuständig, ein ordentliches Familien- oder Vornamensänderungsgesuch entgegen zu nehmen.

Voraus­setzung ist, dass die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller im Kanton Aargau Wohnsitz hat. Es ist in jedem Fall ein schriftliches und ausführlich begründetes Gesuch einzureichen. Eine ordentliche Namensänderung ist kostenpflichtig und kann gemäss Zivilgesetzbuch nur bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe hierzu vorliegen.

Zugehörige Objekte