Kopfzeile

Menü

Inhalt

Heimatschein

Jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer Bürger hat Anspruch auf einen Heimatschein. Dieser gibt Auskunft über den Besitz der Bürgerrechte und enthält alle Angaben zur Person. Tritt eine Änderung in den Zivilstands- oder Bürgerrechts­verhältnissen ein, verliert er seine Gültigkeit.

Der Heimatschein wird gestützt auf das vom Zivilstandsamt geführte informatisierte Personenregister Infostar ausgestellt und von der Heimatgemeinde abgegeben. Der Heimatschein dient als Ausweispapier gegenüber der Wohnsitzgemeinde und bleibt während der Wohnsitzdauer dort deponiert. Gestützt auf die Abgabe des Heimatscheines bei der Einwohnerkontrolle kann diese die Ausstellung einer Identitätskarte oder eines Reisepasses veranlassen.

Für die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes (Wochenaufenthalt) wird ein Heimatausweis benötigt. Dieser muss über die Einwohnerdienste bestellt werden.

Der Heimatschein kann online via Smart Service Portal bestellt werden.

Aktionen

Zugehörige Objekte