Weisungen bei Anlässen/Veranstaltungen und Umzügen
Beilage zur Veranstaltungsbewilligung der Stadt
Sämtliche Festivitäten auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Die "Weisungen Veranstaltungen" sowie die "Weisungen Umzüge" sind allgemein gültige Vorschriften bei Veranstaltungen und Umzügen und werden als Beilage den Beschlüssen der Veranstaltungsbewilligungen mitgesendet. Als Veranstalter können Sie sich vorgängig und frühzeitig darüber informieren, welche Auflagen und Bedingungen auf Sie zukommen werden.
Bezüglich Brandschutz gelten die aktuellen Merkblätter und Weisungen der Aargauischen Gebäudeversicherung und des VKF: Merkblatt AGV temporäre Veranstaltungen, Merkblatt Zeltbauten temporäre Veranstaltungen, Richtlinie Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz.
Das Gesuch inkl. Auf- und Abbauplan, Situationsplan (wichtigste Bauten vermasst), Sicherheitskonzept, Verkehrs- und Parkplatzkonzept sowie Programm ist frühzeitig, d.h. spätestens bis 180 Tage vor dem Anlass, dem Stadtrat Bremgarten, Abteilung Zentrale Dienste, Rathausplatz 1, 5620 Bremgarten, zur Bewilligung einzureichen.
Informationen
- Datum
- 1. März 2023
- Herausgeber/-in
- Stadtrat Bremgarten
Dokumente
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Weisungen_Veranstaltungen.pdf (PDF, 391.39 kB) | Download | 0 | Weisungen_Veranstaltungen.pdf |
Weisungen_Umzuge.pdf (PDF, 306.31 kB) | Download | 1 | Weisungen_Umzuge.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Departement 3: Bildung/Schulen, Kultur und Sport (BKS) |
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 056 648 74 61 | stadtkanzlei@bremgarten.ch |