Todesfall
Todesfälle sind innert zwei Tagen der für den Todesort zuständigen Gemeindekanzlei zu melden. Die Bestattung ist mit dem Bestattungsamt (Gemeindekanzlei) des letzten gesetzlichen Wohnortes der/des Verstorbenen zu organisieren.
Tod zu Hause
Bitte benachrichtigen Sie den Hausarzt; bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt anzurufen (Auskunft über Tel. 1811). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Bestattungsamtes (Gemeindekanzlei) des letzten gesetzlichen Wohnortes der/des Verstorbenen aus.
Tod im Spital oder Heim
Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.
Tod infolge eines Unfalls oder Suizid
In diesen Fällen ist der Notfallarzt (Tel. 1811) und die Polizei (Tel. 117) zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Auskunft über die erforderlichen Dokumente erteilt das zuständige regionale Zivilstandsamt.
Links:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise
Was macht das Zivilstandsamt?
Jeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes an folgende Stellen gemeldet:
- Schweizerischer Wohnort des Verstorbenen und des Ehegatten (zur Nachführung des Einwohnerregisters)
- Zentrale Ausgleichskasse AHV
- Kindesschutzbehörde des Wohnortes, wenn die/der Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
- Italienisches Generalkonsulat, wenn der/die Verstorbene oder der Ehegatte die italienische Staatsangehörigkeit besitzt
- Bundesamt für Zivilstandswesen, wenn der/die Verstorbene oder der Ehegatte die deutsche oder österreichische Staatsangehörigkeit besitzt / Für alle anderen Länder sind die Angehörigen für die Registrierung des Todesfalles in ihrem Heimatland selber verantwortlich
- Staatssekretariat für Migration, sofern es sich bei der/dem Verstorbenen oder dem Ehegatten um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt
- Vertretung des Heimatstaates bei ausländischen Staatsangehörigen
Todesurkunde
Todesurkunden können beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden.
Link:
Verzeichnis der Schweizer Zivilstandskreise
Bestattungswünsche
Das Bestattungsamt Ihres Wohnortes informiert Sie darüber, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich der eigenen Bestattung/Abdankung zu Lebzeiten festlegen können.
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Zivilstandsamt (Regional) | 056 648 74 91 | regionaleszivilstandsamt@bremgarten.ch |
Name | Download |
---|