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Industrie- und Gewerbeaufsicht

Die Industrie- und Gewerbeaufsicht obliegt dem Kanton. Dazu gehört insbesondere der Vollzug des Arbeitsgesetzes und der kantonalen Vollziehungsordnung.

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits Vorschriften über die Arbeits- und Ruhezeiten. Bei allen diesen Schutzvorschriften handelt es sich um zwingende Mindestvorschriften, von denen durch Vertrag nicht abgewichen werden darf.

Weitere Infos: Amt für Wirtschaft und Arbeit