Steuern: Steuererlass
Erlassgesuch
Die Zentralen Dienste Bremgarten prüfen Ihr eingereichtes Erlassgesuch für Kantons- und Gemeindesteuern. Anschliessend entscheidet der Stadtrat über das Gesuch.
Der Steuererlass bezweckt, zur dauerhaften Sanierung der wirtschaftlichen Lage der steuerpflichtigen Person beizutragen. Er hat der steuerpflichtigen Person selbst und nicht ihren Gläubigern/innen zugutezukommen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Kantons Aargau.
Zahlungen, Stundungen, Raten
Informationen zu Zahlungen, Stundungen und Ratenzahlungen finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
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Steuererlassgesuch_Kanton_AG.pdf (PDF, 323.49 kB) | Download | 0 | Steuererlassgesuch_Kanton_AG.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen & Controlling | 056 648 74 41 | finanzen@bremgarten.ch |