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Stundungsgesuch, Steuern

Die Finanzverwaltung der Wohnsitzgemeinde prüft und entscheidet über eingereichte Gesuche um Zahlungserleichterung (Stundung/Ratenzahlung) für Kantons- und Gemeindesteuern.

Weitere Informationen zum Vorgehen finden Sie auf dem Smart Service Portal.

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