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Unter den Eidgenossen (1415-1798)

Unter den Eidgenossen

Bremgarten wurde nach der Eroberung des Aargaus durch die Eidgenossen 1415 nicht gerne eidgenössisch. Es wäre lieber unter den Habsburgern, den Gründern ihrer Stadt, geblieben. So lehnte Bremgarten etwas später auch das Angebot der Eidgenossen ab, als selbständiger Ort dem Bund beizutreten.
Bremgarten behielt aber auch unter den Eidgenossen die weitgehende Selbständigkeit bei, die es schon unter den Habsburgern genossen hatte. Die Stadt hatte ihren eigenen Grossen und Kleinen Rat. Gewählt wurden die Räte wie auch der Schultheiss und der Pfarrer von der Bürgerversammlung. Der Schultheiss war oberster Ratsherr und Richter. Innerhalb des städtischen Friedkreises, welcher die Stadt selbst und ihre engere Umgebung umfasste, übte Bremgarten die uneingeschränkte Gerichtsbarkeit aus, auch jene über Leib und Leben. Die Stadt besass ein eigenes „Fähnlein“, eine kleine Streitmacht, in dem auch ihre Untertanen aus den Vogteien mitmarschieren mussten.
Als Besonderheit unter den aargauischen Städten regierte Bremgarten nämlich über ein eigenes Untertanengebiet. Dank seiner Finanzkraft hatte es in den rund 100 Jahren zwischen 1410 und 1522 die Herrschaftsrechte über einzelne Gemeinden erwerben können. Die Bremgarter Vogteien umfassten ein Gebiet von gegen 50 km2 im Kelleramt und über dem Mutschellen, zwischen Zufikon, Jonen, Arni und Rudolfstetten. Sie waren in den beiden Vogteien Kelleramt und Niederamt zusammengefasst.

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