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Politik

Die politischen Strukturen in Bremgarten

Die Organisation der Stadt Bremgarten ist in der Gemeindeordnung festgehalten.

Die Stimmberechtigten

Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner bilden den Souverän der Stadt Bremgarten.

Stimmberechtigt in Bremgarten ist jede Person mit Schweizerbürgerrecht, die das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat, in der politischen Gemeinde Bremgarten Wohnsitz hat und die nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft steht.

Das Stimmrecht berechtigt an Abstimmungen und Wahlen sowie an Gemeindeversammlungen teilzunehmen (aktives Wahlrecht). Selbstverständlich ist man ab diesem Alter auch in ein öffentliches Amt wählbar (passives Wahlrecht).

Die Anzahl Stimmberechtigte von Bremgarten finden Sie hier.

Die Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Stadt Bremgarten und besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten, welche in der politischen Gemeinde Bremgarten Wohnsitz haben. In der Regel finden pro Jahr zwei Gemeindeversammlungen statt:

  • Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni
  • Budget-Gemeindeversammlung im Dezember

Den Stimmberechtigten wird vor jeder Versammlung eine Broschüre mit der Einladung zur Gemeindeversammlung zugestellt.

Weitere Informationen zur Gemeindeversammlung finden Sie hier.

Der Stadtrat

Der Stadtrat ist die Regierung von Bremgarten und wird alle vier Jahre vom Volk im Majorzwahlverfahren neu gewählt. Die Exekutive besteht aus fünf Mitgliedern, die je einem der fünf Departemente der Stadtverwaltung vorstehen.

Weitere Informationen zum Stadtrat finden Sie hier.

Die Kommissionen

Eine Übersicht über die Kommissionen mit und ohne eigene Entscheidungsbefugnisse finden Sie hier.