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Fischenz

Die Fischenz

Die Fischenz der Ortsbürgergemeinde Bremgarten erstreckt sich mit 18,8 Kilometer (33 % der Reussfischenzen mit 7 Stillgewässern) von Jonen bis nach Fischbach-Göslikon und ist verantwortlich für das Fischereiwesen.

Die Fischenz umfasst die folgenden Hauptaufgaben:

  • Sie bewirtschaftet die Fischenz in ihrem Gebiet unter Beachtung einer hohen Artenvielfalt bei den Fischen.
  • Sie ist verantwortlich für die Fischereiaufsicht in ihren Gewässern.
  • Sie initiiert zusammen mit Partner (Kanton, ProNatura etc.) Projekte zur Lebensraumerhaltung der Fischfauna.
  • Sie erhält das Wissen der Ortsbürger Fischzucht Mühleweiher.
  • Die Erhaltung der Fischfauna und deren Lebensräume sowie eine nachhaltige Fischerei stehen im Vordergrund der Fischerei in der Fischenz Bremgarten.

Die Erhaltung der Fischfauna und deren Lebensräume steht im Vordergrund der Fischerei in der Fischenz Bremgarten.

Das Fischereireglement der Ortsbürgergemeinde Bremgarten basiert auf dem überarbeiteten kantonalen Fischereigesetz und der Fischereiverordnung.

Um die Erwartungen der breiten Öffentlichkeit bestmöglich zu berücksichtigen, verlangt die neue Tierschutzgesetzgebung von den Fischerinnen und Fischern einen tiergerechten und respektvollen Umgang mit den gefangenen Fischen. Wer in der Fischenz Bremgarten ein Patent erwerben möchte, muss daher den Nachweis über die notwendigen fischereilichen Kenntnisse erbringen. Damit soll eine tiergerechte Fischerei sichergestellt werden.

Die Erhaltung und Verbesserung der Fischfauna und der Lebensräume aller Wasserlebewesen sollen den Sportfischern eine nachhaltige Nutzung ermöglichen. Die finanziellen Mittel sollen in Massnahmen zur Aufwertung beeinträchtigter Lebensräume sowie für den gezielten Besatz einheimischer Fischarten verwendet werden. Eine vorrangige Bedeutung hat die Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Bei Äschen, Bach-, Fluss- und Seeforellen geschieht dies durch Besatz mit Fischen einheimischer Abstammung (Einzugsgebiet Rhein). Der Bestand an weiteren einheimischen Fischarten, die zum Teil nur in vereinzelten Gewässern vorkommen, soll erhalten werden. Nicht mehr gefördert werden Fische und Krebse, deren Anwesenheit gemäss geltendem Bundesrecht (Verordnung 29.11.1993) als unerwünscht aufgeführt sind.

Um die natürliche Fortpflanzung und Entwicklung der Fische zu verbessern, sollen auch in Zukunft Gewässer wiederhergestellt und aufgewertet werden. Insbesondere ist dem Fischaustausch zwischen Reuss und den Weihern grosse Bedeutung beizumessen. Die Revitalisierung steht allerdings stets im Spannungsfeld zwischen ökologischen und ökonomischen Interessen. Notwendig sind daher Lösungen, welche beide Kriterien ausgewogen berücksichtigen. Solche Lösungen sind möglich, sie erfordern allerdings den Einsatz und die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten.

Fischereikommission

Die Fischenz Bremgarten wird im Auftrag der Bremgarter Ortsbürger von der gewählten Fischereikommission verwaltet. Die Kommission besteht aus fünf Mitgliedern und einem Ressortvertreter des Bremgarter Stadtrates.

Fischereiaufsicht

Weitere Informationen zur Fischereiaufsicht finden Sie auf der Website "Fischereiaufsicht" des Kantons Aargau.

Fischereipatente

Fischereipatente können bei Hufschmid Fischereibedarf, Spiegelgasse 8, 5620 Bremgarten, Tel. 056 633 23 49, erworben werden.

Zugehörige Objekte