Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Zuständigkeit des Stadtrates als Vormundschaftsbehörde ist entfallen. Im Bereich des Kindesschutzes und Erwachsenenschutzes bleiben die Gemeinden weiterhin zuständig für Abklärungen und die Führung von Mandaten mit Berufsbeiständen.
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch
Website
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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