Stadtrat
Aufgaben und Kompetenzen des Stadtrates
Der Stadtrat (Exekutive) ist das oberste Führungs- und Vollzugsorgan der Gemeinde. Er hat die Verwaltung zweckmässig und fortschrittlich zu organisieren. Er vertritt die Gemeinde nach aussen und wird seinerseits durch den Stadtammann und den Stadtschreiber vertreten.
Dem Stadtrat stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem anderen Organ übertragen sind.
Weitere Informationen sind im Gemeindegesetz Kanton Aargau zu finden.
Gemeindeordnung
Die Gemeinden bestimmen ihre Organisation im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch die Gemeindeordnung. Diejenige von Bremgarten finden Sie hier.
Einblicke in die Welt eines Milizpolitikers
Um das Milizsystem zu stärken und fit für die Zukunft zu machen, deklarierte der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) das Jahr 2019 zum "Jahr der Milizarbeit". Die Gemeindeammänner-Vereinigung des Kantons Aargau hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Departement Volkswirtschaft und Inneres Kanton Aargau einen Kurzfilm lanciert, der Einblicke in die Welt eines Milizpolitikers aus erster Hand gewährt. Sie finden den Kurzfilm hier.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt |
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