Beglaubigung von Unterschriften
Die Stadtkanzlei beglaubigt Ihnen auf Wunsch Ihre Unterschrift amtlich. Zuständig sind der Stadtschreiber sowie seine Stellvertretung oder die Leiterin Einwohnerdienste sowie ihre Stellvertretung, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen.
Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin. Vielen Dank.
Für die Beglaubigung werden benötigt: |
- | ein amtliches Ausweispapier (= Identitätskarte oder Reisepass) |
- | das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original |
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Stadtkanzlei | 056 648 74 61 | stadtkanzlei@bremgarten.ch |