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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Stadt Bremgarten und besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten, welche in der politischen Gemeinde Bremgarten Wohnsitz haben.

Den Stimmberechtigten wird spätestens 14 Tage vor jeder Versammlung eine Broschüre mit der Einladung zur Gemeindeversammlung und der Traktandenliste mit den Anträgen zugestellt. Zeitgleich werden die Akten öffentlich aufgelegt.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Allerdings kann der Vorsitzende aus wichtigen Gründen die Teilnahme nicht stimmberechtigter Personen untersagen.

Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung werden anschliessend im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Bremgarten veröffentlicht.

Unter den nebenstehenden Rubriken erfahren Sie weitere Informationen zum Thema Gemeindeversammlung.