Anerkennungsurkunde
Ist der Vater im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter nicht verheiratet, entsteht die rechtliche Verwandtschaft zwischen dem Kind und seinem Vater nicht von Gesetzes wegen. Mit der Anerkennungsurkunde wird belegt, wann und wo das Kind von seinem Vater in verwandtschaftsbegründender Weise anerkannt wurde. Hingegen gibt die Anerkennungsurkunde keine Auskunft darüber, ob sich die Eltern später miteinander verheiratet haben.
Die Anerkennungsurkunde kann jederzeit beim Zivilstandsamt, das die Anerkennung beurkundet hat, bestellt werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt (Regional) | 056 648 74 91 | regionaleszivilstandsamt@bremgarten.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Preis
CHF 35.00Bemerkung
Dieses Dokument können Sie hier bestellen, wenn die Anerkennung in einer der folgenden Gemeinde durchgeführt wurde: Arni, Berikon, Bremgarten, Eggenwil, Fischbach-Göslikon, Islisberg, Jonen, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen, Widen, Zufikon
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Verfahren
Die Anerkennungsurkunde wird Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.
Online-Formular
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