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Fundbüro

Das Fundbüro Bremgarten ist zuständig für die Gemeinden Arni, Berikon, Bremgarten-Hermetschwil-Staffeln, Eggenwil, Fischbach-Göslikon, Islisberg, Jonen, Künten, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen, Widen und Zufikon.

Es ist an das internetbasierte Fundsystem "Fundservice Schweiz" angeschlossen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht. Weitere Informationen finden Sie nachfolgend unter der Dienstleistung "Fundbüro".

Kontakt

Regionalpolizei
Zürcherstrasse 6
Postfach 252
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 37 17
bremgarten.posten@repol.ag.ch

Fundbüro

Das Fundbüro Bremgarten ist zuständig für die Gemeinden Arni, Berikon, Bremgarten-Hermetschwil-Staffeln, Eggenwil, Fischbach-Göslikon, Islisberg, Jonen, Künten, Niederwil, Oberlunkhofen,…

Das Fundbüro Bremgarten ist zuständig für die Gemeinden Arni, Berikon, Bremgarten-Hermetschwil-Staffeln, Eggenwil, Fischbach-Göslikon, Islisberg, Jonen, Künten, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rudolfstetten-Friedlisberg, Unterlunkhofen, Widen und Zufikon. Es ist an das internetbasierte Fundsystem "Fundservice Schweiz" angeschlossen. Durch den elektronischen Datenabgleich wird die Fundsachenvermittlung deutlich vereinfacht.

Haben Sie etwas verloren?

Suchen Sie über den folgenden Link bequem von zu Hause aus nach Ihrem verlorenen Gegenstand. Wurde dieser noch nicht abgegeben, können Sie eine Verlustmeldung generieren, die mit jeder neuen Fundmeldung abgeglichen wird:

Fundservice Schweiz (Hauptseite, Erfassen von Verlustgegenständen etc.)

Fundservice Schweiz: Liste mit Fundgegenständen

Personen, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten, können verlorene Gegenstände weiterhin direkt beim zuständigen Fundbüro (Regionalpolizei Bremgarten) melden.

Haben Sie etwas gefunden?

Ist Ihnen der Verlierer unbekannt und der Wert des gefundenen Gegenstand übersteigt 10 Franken so geben Sie den Gegenstand bei Ihrem zuständigen Fundbüro (Regionalpolizei Bremgarten) ab. Kann der Gegenstand erfolgreich vermittelt werden und es handelt sich nicht um Diebesgut, haben Sie als Finder Anrecht auf Ersatz aller Auslagen sowie einen angemessenen Finderlohn

Haben Sie den Gegenstand in einem bewohnten Haus oder in einem öffentlichen Gebäude bzw. Verkehrsmittel gefunden, geben Sie diesen dem Hausherrn, dem Mieter oder der mit der Aufsicht betrauten Person ab. Weder Sie selbst noch die zuständige Person hat in diesem Fall ein Recht auf Finderlohn. (ZGB Art 720 – 729).

Fundbüro Bremgarten

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