Nutzungsplanung
Ziel und Inhalt der Nutzungsplanung
Die Nutzungsplanung ermöglicht es der Gemeinde, die in einem räumlichen Entwicklungsleitbild erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festzulegen.
Die allgemeine Nutzungsplanung besteht aus folgenden Elementen:
- Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan zeigen parzellenscharf zu welcher Zone ein bestimmtes Grundstück gehört.
- Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) definiert die zulässige Nutzung und Überbauung jeder Zone.
Erarbeitung und Verabschiedung Nutzungsplanung
Die Erarbeitung und Verabschiedung der allgemeinen Nutzungspläne liegt in der Kompetenz der Gemeinde. Der Entwurf der Nutzungspläne erfolgt durch den Stadtrat unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung nach § 3 des Baugesetzes). Der Beschluss der allgemeinen Nutzungsplanung erfolgt durch die Gemeindeversammlung.
Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau. Die Abteilung Bau hilft Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter.
Kontakt
Bau- und Nutzungsordnung / Bauzonenplan
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bau | 056 648 74 21 | bau@bremgarten.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Begleitkommission Revision allg. Nutzungsplanung |