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Nutzungsplanung

Ziel und Inhalt der Nutzungsplanung

Die Nutzungsplanung ermöglicht es der Gemeinde, die in einem räumlichen Entwicklungsleitbild erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festzulegen.

Die allgemeine Nutzungsplanung besteht aus folgenden Elementen:

  • Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan zeigen parzellenscharf zu welcher Zone ein bestimmtes Grundstück gehört.
  • Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) definiert die zulässige Nutzung und Überbauung jeder Zone.

Erarbeitung und Verabschiedung Nutzungsplanung

Die Erarbeitung und Verabschiedung der allgemeinen Nutzungspläne liegt in der Kompetenz der Gemeinde. Der Entwurf der Nutzungspläne erfolgt durch den Stadtrat unter Einbezug der Bevölkerung (Mitwirkung nach § 3 des Baugesetzes). Der Beschluss der allgemeinen Nutzungsplanung erfolgt durch die Gemeindeversammlung.

Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Aargau. Die Abteilung Bau hilft Ihnen bei Fragen ebenfalls gerne weiter.

Kontakt

Bau
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 74 21
bau@bremgarten.ch

Bau- und Nutzungsordnung / Bauzonenplan

Die bauliche Einordnung innerhalb des Baugebietes basiert auf der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung und dem dazugehörigen Bauzonenplan vom 05. November 2008. Beide Unterlagen könn…
Die bauliche Einordnung innerhalb des Baugebietes basiert auf der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung und dem dazugehörigen Bauzonenplan vom 05. November 2008. Beide Unterlagen können gegen Entgelt am Schalter der Bauverwaltung bezogen werden oder stehen kostenlos, digital zur Verfügung.

Zugehörige Objekte