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Eingetragene Partnerschaft / Umwandlung

Ab 1. Juli 2022 können Personen, welche in einer eingetragenen Partnerschaft leben, diese in eine Ehe umwandeln lassen. Ab diesem Datum sind keine neuen Registrierungen von eingetragenen Partnerschaften mehr möglich. Vor dem 1. Juli 2022 registrierte Partnerschaften bleiben ohne Umwandlung nach bisherigem Recht bestehen.

Für die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft steht es den Paaren frei, ob diese ohne Gäste und Zeugen (reine Erklärung) erfolgen soll oder ob für die Umwandlung eine Zeremonie mit zwei volljährigen Zeugen gewünscht wird.


Voraussetzungen

Eine eingetragene Partnerschaft kann ab 1. Juli 2022 jeder Zeit gemeinsam in eine Ehe umgewandelt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Partnerin und der Partner handlungsfähig sind
  • die eingetragene Partnerschaft vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurde
  • die eingetragene Partnerschaft noch besteht
     

Zuständigkeit

Paare können die Erklärung zur Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe gemeinsam vor jeder Zivilstandsbeamtin, jedem Zivilstandsbeamten in der Schweiz abgeben.

Bei Wohnsitz im Ausland ist für die Entgegennahme der Erklärung die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zuständig.


Gebühren

Die Kosten für die Eintragung einer Partnerschaft richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen.

Häufigste Gebühren:

  • Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe: CHF 75.00
  • Nachweis der Umwandlung: CHF 30.00

Im Weitern können Kosten entstehen für eine allfällige Zeremonie.
 

 

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