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Beglaubigung von Unterschriften

Die Stadtkanzlei beglaubigt Ihnen auf Wunsch Ihre Unterschrift amtlich. Zuständig sind der Stadtschreiber sowie seine Stellvertretung oder die Leiterin Einwohnerdienste sowie ihre Stellvertretung, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen. Es werden keine Reisevollmachten ausgestellt. Ebenfalls werden nur deutschsprachige Dokumente beglaubigt.

Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin. Vielen Dank.

Für die Beglaubigung werden benötigt:

  • ein amtliches Ausweispapier (= Identitätskarte oder Reisepass)
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

Preis

20.00

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