Testament / Erbe / Nachlass
Testament
Möchten Sie ein Testament verfassen? Details zum Inhalt und zu den Formvorschriften finden Sie hier.
Vorgefundenen Testamente sind dem Bezirksgericht (Bremgarten) unverzüglich zur Eröffnung zuzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Formvorschriften erfüllt sind.
Erbe / Nachlass in Bremgarten
Bei einem Todesfall ist das Inventuramt verpflichtet ein Steuerinventar zu erstellen. Als Grundlage für das Steuerinventar dient die unterjährige Steuererklärung.
Das Inventuramt ist der Abteilung Steuern unterstellt und zuständig für:
- Steuerinventare
- Sicherungsinventare
- Öffentliche Inventare
- Erbschafts-/Schenkungssteuern
Die Abteilung Steuern unterstützt und berät Sie gerne individuell und kompetent in allen Fragen der Inventaraufnahme und der Erbsteuerpflicht. Sonstige wichtige Hinweise bezüglich Inventarisationsverfahren entnehmen Sie dem Informationsblatt des kantonalen Steueramtes.
Erben in der Schweiz
Ist eine Person verstorben, wird auch der Nachlass geregelt. Erfahren Sie hier alles Wesentliche zum Thema Erbschaft, an wen Sie sich wenden können und was Sie beachten müssen.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Inventuramt (Nachlass) | 056 648 74 81 | steuern@bremgarten.ch |