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Allgemeine Informationen zum Zuzug

Wissenswertes zum Start in Bremgarten

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Sind Sie neu in den Kanton Aargau gezogen? Kommen Sie gar vom Ausland? Unter hallo-aargau.ch finden Sie viel Wissenswertes über das Leben im Aargau.

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Anmeldung / Zuzug

Sie sind neu nach Bremgarten zugezogen? Herzlich willkommen! Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Sch…

Sie sind neu nach Bremgarten zugezogen? Herzlich willkommen!

Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerdiensten der Stadt Bremgarten anmelden.
Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.

Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzug können Sie die Anmeldung rund um die Uhr bequem online erledigen. Um sich online anzumelden, klicken Sie bitte hier.

 

Schweizer Bürgerin und Bürger

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein (bei Wochenaufenthalt: Heimatausweis)
  • Persönlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Krankenkassennachweis
  • Mietvertrag der Wohnung oder bei Untermiete Bestätigung des Vermieters
  • Familien: Familienbüchlein/Familienausweis oder Eheschein und Geburtsscheine der Kinder
  • Unverheiratete oder geschiedene/getrennte Eltern: Sorgerechtsentscheid

Schweizer Bürger im wehrpflichtigen Alter müssen innert 10 Tagen zusätzlich dem Kreiskommando Aarau, Rohrerstrasse 7, 5001 Aarau, das Dienstbüchlein vorweisen.

Zivilschutzpflichtige sind gebeten, ihr Dienstbüchlein der Zivilschutzstelle Mittleres Reusstal, Schlossergasse 13, 5620 Bremgarten, abzugeben.

 

Ausländische Staatsangehörige

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Zuzug innerhalb des Kantons Aargau

  • Pass/Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis
  • Mietvertrag der Wohnung oder bei Untermiete Bestätigung des Vermieters
  • Eheschein; ansonsten Geburtsschein (mit Namen der Eltern) oder Scheidungsurteil
  • Familien: Geburtsscheine der Kinder (mit Namen der Eltern)
  • Unverheiratete oder geschiedene/getrennte Eltern: Sorgerechtsentscheid

Zuzug ausserhalb des Kantons Aargau / aus dem Ausland

  • Pass/Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Krankenkassennachweis
  • Mietvertrag der Wohnung oder bei Untermiete Bestätigung des Vermieters
  • Eheschein; ansonsten Geburtsschein (mit Namen der Eltern) oder Scheidungsurteil
  • Familien: Geburtsscheine der Kinder (mit Namen der Eltern)
  • Unverheiratete oder geschiedene/getrennte Eltern: Sorgerechtsentscheid
  • Zuzug vom Ausland: Ermächtigung zur Visumserteilung und/oder Arbeitsvertrag

 

Weitere Informationen zum Zuzug

Als Erwachsene(r) können Sie den Zuzug für Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder melden (inkl. Kinder bis zu 17 Jahren). 

Informieren Sie zusätzlich folgende Behörden / Dienstleister über Ihren Zuzug:

 

Hundehalterin/Hundehalter

Sie sind verpflichtet, Ihren Hund bei der Regionalpolizei Bremgarten anzumelden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Drittmeldepflicht Hauseigentümer

Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer resp. Verwalterin oder Verwalter sind Sie verpflichtet, Zuzüge von Mieter/innen und Untermieter/innen den Einwohnerdiensten zu melden. Auch Wohnungswechsel innerhalb einer Liegenschaft sind zu melden. Überzeugen Sie sich davon, dass Ihre Mieter/innen und Untermieter/innen bei den Einwohnerdiensten fristgerecht angemeldet werden. Bussen wegen verspätetem Anmelden können an Wohnungsnehmer und -vermieter ausgesprochen werden.

Wir benötigen folgende Angaben von Ihren Mieterinnen und Mietern sowie von Ihren Untermieterinnen und Untermietern:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Liegenschaft und Wohnungsnummer
  • Datum des Einzuges bzw. des Auszugs

Wie können Sie uns Mutationen melden?

  • schriftlich (E-Mail oder Brief)
  • persönlich am Schalter
  • telefonisch

Zugehörige Objekte