Alimentenbevorschussung
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die Kinderalimente jeweils monatlich im Voraus bevorschusst werden. Die Bevorschussung dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes des Kindes. Dadurch soll einer allfälligen Hilfebedürftigkeit vorgebeugt werden.
Wer kann das Angebot der Alimentenbevorschussung nutzen?
Anspruch auf Bevorschussung der Alimente hat das Kind, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise bzw. nicht rechtzeitig nachkommen.
Bedingung für die Bevorschussung ist u.a. ein Rechtstitel (Gerichtsurteil, Gerichtsentscheid oder Unterhaltsvertrag).
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Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 056 648 74 51 | sozialedienste@bremgarten.ch |