Eingetragene Partnerschaft / Auflösung
Betreffend gerichtlicher Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksgericht/Gerichtspräsidium Ihres Wohnortes.
Für Bremgarten und die dem Zivilstandskreis angeschlossenen Gemeinden ist das Bezirksgericht Bremgarten zuständig.
Familienname nach Auflösung der Partnerschaft
Nach gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft führen die Partner/innen von Gesetzes wegen den Namen, den sie während der Partnerschaft getragen haben. Wenn sie ihren Ledignamen wieder annehmen wollen, können sie jederzeit beim Zivilstandsamt persönlich eine Namenserklärung abgeben.