Kopfzeile

Menü

Inhalt

Eingetragene Partnerschaft / Auflösung

Zuständige Behörde
Betreffend gerichtlicher Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft wenden Sie sich bitte direkt an das Bezirksgericht/Gerichtspräsidium Ihres Wohnortes.

Für Bremgarten und die dem Zivilstandskreis angeschlossenen Gemeinden ist das Bezirksgericht Bremgarten zuständig.

Familienname nach Auflösung der Partnerschaft
Nach gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft führen die Partner/innen von Gesetzes wegen den Namen, den sie während der Partnerschaft getragen haben. Wenn sie ihren Ledignamen wieder annehmen wollen, können sie jederzeit beim Zivilstandsamt persönlich eine Namenserklärung abgeben.

Zugehörige Objekte