Unterhaltsregelung
Jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Unterhalt. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Regelung mittels Unterhaltsvertrag vor allem bei getrenntem Wohnsitz empfohlen. Der Unterhaltsvertrag muss durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Ausarbeitung des Unterhaltsvertrages durch den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) beraten zu lassen.