Unterhaltsregelung
Jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Unterhalt. Nicht miteinander verheirateten Eltern wird die Regelung mittels Unterhaltsvertrag vor allem bei getrenntem Wohnsitz empfohlen. Der Unterhaltsvertrag muss durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Ausarbeitung des Unterhaltsvertrages durch die Abteilung Soziale Dienste beraten zu lassen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Soziale Dienste | 056 648 74 51 | sozialedienste@bremgarten.ch |